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FAQ'S

  • Welche Pflichten habe ich?
    Die Mitglieder sind ausschließlich dazu verpflichtet, die gelieferte Energie termingerecht zu bezahlen. Aufgrund des vorherrschenden gemeinnützigen Charakters der Energiegenossenschaft ist keine Verzinsung der Geschäftsanteile vorgesehen. Jedes Mitglied ist demnach auf einen Geschäftsanteil von lediglich 100 Euro beschränkt.
  • Welche Vorteile bieten die Energiegenossenschaften?
    Energiegenossenschaften bieten ein hohes Maß an wirtschaftlicher Sicherheit, da die Gemeinnützigkeit im Vordergrund steht. Eine Energiegenossenschaft ist nicht gewinnorientiert. Im Vordergrund steht, dass alle Mitglieder (Einspeiser wie Verbraucher) von fairen, attraktiven und stabilen Preisen profitieren.
  • Wer darf teilnehmen?
    Mitglieder können Privatpersonen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU), kommunale Einrichtungen, Gemeinden, Vereine und Verbände werden. Sie können Strom einspeisen, Strom von der Energiegenossenschaft beziehen oder beides. Sie müssen jedoch am Umspannwerk Puchberg hängen!
  • Wer entscheidet wie viel Strom ich bekomme bzw. wie viel Strom ich einspeisen kann?
    Die Energie Wallern arbeitet mit dem dynamischen Zuteilungssystem. Es wird der Überschussstrom aus teilnehmenden Anlagen angekauft, solange dieser innerhalb der Genossenschaft auch verbraucht werden kann. Bei dynamischer Aufteilung findet die Aufteilung in Relation zum jeweiligen Verbrauchsverhalten der Mitglieder statt. Es gibt also keine fixe Zuteilung der verfügbaren Strommengen. Kurz: wer mehr Strom produziert, verkauft mehr - wer mehr Strom verbraucht, bekommt mehr. Der große Vorteil dabei ist die optimale Nutzung des zur Verfügung stehenden Strom innerhalb der EEG Nachteilig hingegen ist, dass der eigene Stromanteil, abhängig vom gesamten Stromverbrauch innerhalb der EEG ist.
  • Muss ich eine PV Anlage besitzen - um bei der Energie Wallern mitmachen zu können?
    Natürlch nicht! Es gibt einerseits Erzeugungsmitglieder, die Überschussstrom in die EEG einspeisen und bei Bedarf auch welchen beziehen können, sofern welcher verfügbar ist. Andererseits gibt es auch reine Bezugsmitglieder, die 100 % Ökostrom aus der Genossenschaft beziehen können, solange Strom aus erneuerbaren Erzeugungsanlagen verfügbar ist.
  • Woher kommt der Strom in der Energie Wallern
    Der Strom wird von Genossenschaftmitgliedern aus 100% erneuerbaren Energiequellen bezogen. Somit kaufen Sie 100% regionalen Ökostrom bei uns.
  • Muss ich den Vertrag mit meinem Energieversorger kündigen?
    Nein. Jedes Mitglied einer Energiegenossenschaft behält seinen ursprünglichen Vertrag mit seinem bisherigen Energielieferanten bei. Damit ist die Stromversorgung auch dann sichergestellt, wenn kein Überschussstrom aus der Energiegenossenschaft zur Verfügung steht (z.B. bei Stromspitzen in der Mittags- oder Nachtzeit). Wenn Sie zu einem anderen Energieversorger wechseln möchten, ändert dies nichts an Ihrer Mitgliedschaft in der Energiegenossenschaft.
  • Was ist mit meinen bestehenden Verträgen?
    Alle Ihre bestehenden Verträge (Einspeisevertrag und Energielieferverträge) bleiben ganz normal aufrecht. Die Energie Wallern - liefert nur jenen Strom, der aus erneuerbaren regionalen Energieerzeugungsquellen verfügbar ist. Den restlichen Bedarf decken Sie auch weiterhin über Ihren Energielieferanten. Auch abgenommen kann nur jener Strom werden, der innerhalb der EEG verkauft werden kann. Der restliche Überschuss wird auch weiterhin vom bisherigen Abnehmer gekauft. Es sollten dabei keinerlei Nachteile für Sie entstehen. Wir empfehlen jedoch, bestehende Verträge dahingehend zu prüfen.
  • Muss ich technische Umbauten vornehmen?
    Nein. Die einzige technische Voraussetzung für den Beitritt zu einer Energiegenossenschaft ist ein Smart Meter. Im Burgenland ist der Smart-Meter-Ausbau weit fortgeschritten und fast jeder Haushalt sollte bereits über einen verfügen. Smart Meter sind intelligente Gas-, Wasser- oder Stromzähler, die Daten digital empfangen und senden und dafür in ein Kommunikationsnetz eingebunden sind. Wenn Sie noch keinen Smart Meter haben, wird Ihnen dieser von Ihrem Energieversorger zur Verfügung gestellt. Es entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten.
  • Entstehen nach der Anmeldung weitere laufende Kosten?
    Nein. Sie zahlen nur für den Strom, den Sie verbrauchen.
  • Was kostet die Mitgliedschaft?
    Für die Mitgliedschaft in einer der regionalen Energiegenossenschaften fällt ein einmaliger Genossenschaftsbeitrag von 100 Euro an, für Mitglieder mit einer Photovoltaikanlage zusätzlich eine einmalige Gebühr von 90 Euro pro Zählpunkt bei Privatpersonen und Körperschaften (180 Euro für KMU's) für den Verwaltungsaufwand.
  • Wie trete ich der Energiegenossenschaft bei?
    Die Teilnahme ist einfach und unkompliziert: Sie können sich über den Button "jetzt eingragen" kostenlos regestrieren. Weiters werden Sie durch den Anmledeprozess geführt. Alles Weitere erledigen wir für Sie.
  • Ändert sich durch den Beitritt zur Energiegenossenschaft die Zahlung an meinen Energieversorger?
    Die Teilzahlungen bleiben bis zur nächsten Jahresabrechnung unverändert. Das heißt, Sie bezahlen weiterhin Ihre Teilzahlungen an Ihren Energieversorger und Sie zahlen Ihren Strom an die Energiegenossenschaft. Erst mit der ersten Jahresabrechnung erfolgt die Ausgleichszahlung und eine Anpassung der zukünftigen Teilzahlungen. Sie haben jedoch jederzeit die Möglichkeit, beim Energieversorger eine Reduzierung der Teilzahlungen zu beantragen.
  • Wie funktioniert die Abrechnung?
    Sie erhalten monatlich eine detaillierte Rechnung. Die Kosten für den verbrauchten Strom werden automatisch abgebucht, das Guthaben für den eingespeisten Strom wird auf Ihr Konto überwiesen. Kann der Betrag nicht abgebucht werden, erhalten Sie eine Zahlungserinnerung. Nach der dritten Mahnung wird der Stromhandel mit der Energiegenossenschaft eingestellt. Die Aufzeichnung über Lieferung und Verbrauch wird vom jeweiligen Netzbetreiber vorgenommen. Die Netzbetreiber sind verpflichtet, den Energiegenossenschaften die Verbrauchs- und Einspeisedaten für die Abrechnung zur Verfügung zu stellen. Derzeit kann es aufgrund von IT-Umstellungen beim Netzbetreiber zu Verzögerungen bei der Abrechnung kommen. Wir sind in diesen Fällen in ständiger Abstimmung mit dem Netzbetreiber und bitten um Ihr Verständnis.
  • Wie werden die Tarife festgelegt?
    Die Tarife für Einspeiser und Verbraucher werden innerhalb der Genossenschaft vierteljährlich vom Vorstand festgelegt. Dadurch ist die Unabhängigkeit vom internationalen Strommarkt gewährleistet. Ein erster wirtschaftlicher Vorteil ergibt sich, wenn Sie Energie von der Energiegenossenschaft beziehen. Am meisten profitieren Sie, wenn Sie Strom ins Netz einspeisen. Die aktuellen Preise können Sie jederzeit in Ihrem persönlichen Dashboard im Mitgliederbereich einsehen.
  • Wie kann ich die Mitgliedschaft beenden?
    Selbstverständlich können Sie Ihre Mitgliedschaft in der Energiegenossenschaft problemlos beenden. Die Kündigung kann zum Ende der Mindestvertragslaufzeit (3 Monate) unter Einhaltung einer zweiwöchigen Kündigungsfrist erfolgen. Sie können Ihre Mitgliedschaft formlos per E-Mail kündigen - eine E-Mail an office@team4.energy genügt. Der Genossenschaftsanteil von 100 Euro wird Ihnen zurückerstattet. Bitte beachten Sie, dass die Beitrittsgebühr von 90 (180 bei KMU's) Euro pro Photovoltaikanlage für Einspeiser leider nicht erstattet werden kann.
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